Ausbildung im Sicherheitsdienst: Voraussetzungen und Perspektiven

Die Wach- und Sicherungsbranche hat sich in den letzten 20 Jahren gravierend gewandelt. Insbesondere die Ausbildung im Sicherheitsdienst wurde grundlegend reformiert. Die schlichten „Pförtner“ und „Nachtwächter“ wurden durch geschulte Werkschutzfachkräfte und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit abgelöst. Mit der Einführung der dualen Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit im Jahr 2002 wurde erstmals ein vollwertiger Ausbildungsberuf geschaffen und die bis dahin bewährte Fortbildungsprüfung zur Werkschutzfachkraft IHK abgelöst. Die Einführung der Sachkundeprüfung nach Paragraph 34 a GewO für Tätigkeiten im öffentlichen Bereich, erweiterte den Qualifikationsradius und wertete die Ausbildung im Sicherheitsdienst auf. In diesem Artikel sind alle Ausbildungsmaßnahmen in der Sicherheitsbranche ausführlich beschrieben.

Ausbildung im Sicherheitsdienst

Duale Ausbildung im Sicherheitsdienst

Seit 2002 wird in Deutschland der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) angeboten. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im dualen System.

Die Schwerpunkte der Ausbildung im Sicherheitsdienst sind:

  • Schutz und Sicherheit (Dienstkunde)
  • Sicherheitstechnik
  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach abgeschlossener Ausbildung werden Fachkräfte für Schutz und Sicherheit im privaten und öffentlichen Bereich eingesetzt. Der Einsatz erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Personenschutz
  • City-Streife
  • Revier- und Streifendienst
  • Geld- und Werttransport
  • Detektei
  • Betrieblicher Ermittlungsdienst

Weiter werden die Bereiche Notruf- und Serviceleitstellen (NSL), Veranstaltungsschutz, Brandschutz sowie Luftsicherheit abgedeckt. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit werden auch zur Sicherung der Kernkraftwerke und militärischer Liegenschaften der Bundeswehr eingesetzt.

Es finden unbewaffnete und bewaffnete Einsätze statt.

Karriere im Sicherheitsdienst
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Karriere im Sicherheitsdienst
Security Services Expert

Es besteht auch die Möglichkeit den zweijährigen Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit zu lernen. Der Unterschied zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit liegt darin, dass die Ausbildung zur Servicekraft das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde nicht enthält.

Ausbildung im Sicherheitsdienst als Quereinsteiger

Wer ohne einer der genannten Berufsausbildungen eine Karriere im Sicherheitsdienst anstrebt, benötigt eine der folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Schulungsmaßnahmen.

Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung

Die Unterrichtung nach § 34 a GewO ist die gesetzlich vorgeschriebene Schulung für alle Bereiche im Sicherheitsdienst. Diese Schulung muss jeder Beschäftigte nachweisen. Die Dauer der Unterrichtung beträgt 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und kann ausschließlich bei der Industrie- und Handelskammer besucht werden.

Karriere im Sicherheitsdienst
Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung

Die Unterrichtung umfasst folgende Themen:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • BGB, Straf- und Verfahrensrecht, Gewerberecht
  • Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik

Um ein Unternehmen im Bewachungsgewerbe zu gründen, genügt seit Dezember 2016 die Unterrichtung nach § 34 a GewO nicht mehr. Es ist die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO erforderlich.

Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung

Es gibt jedoch Tätigkeiten für welche die Unterrichtung nicht ausreicht. Für diese besonderen Bewachungstätigkeiten ist eine Sachkundeprüfung erforderlich.

Die Sachkunde ist für folgende Tätigkeiten erforderlich:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung in öffentlichen Parks und Anlagen, Einkaufszentren, ÖPNV-Bereiche)
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)

Seit Dezember 2016 ist für folgende Gruppen die Sachkunde Pflicht:

  • Leitende Angestellte die in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte nach dem Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringungen von Asylsuchenden oder Flüchtlingen) tätig sind
  • Leitende Angestellte die in der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen tätig sind
  • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, Geschäftsführer einer GmbH, Betriebsleiter)

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK (GSSK)

Für Quereinsteiger die eine Ausbildung im Sicherheitsdienst anstreben, gibt es die Umschulungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft IHK oder kurz GSSK. Diese Prüfung ist der Nachfolger der Geprüften Werkschutzfachkraft IHK die seit 2005 nicht mehr angeboten wird.

Wer zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zugelassen werden möchte, muss in der Regel eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen.

Weiter muss eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Bewachungsgewerbe nachgewiesen werden. Es ist ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben.

Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzungen können bei der Industrie- und Handelskammer erfragt werden.

Die GSSK enthält folgende Prüfungsthemen:

  • Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
  • Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und handeln

Die GSSK ist nicht dasselbe wie der Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, wird jedoch in der Praxis im Bewachungsgewerbe gleichwertig bewertet und vergütet. Ebenso einen gleichwertigen Status und Bestandsschutz hat der Abschluss zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK.

Karriere im Sicherheitsdienst
Geprüfte Werkschutzfachkraft IHK

Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit

Der Meister für Schutz und Sicherheit ist der Nachfolger des nicht mehr geprüften Werkschutzmeisters. Der Abschluss zum Meister empfiehlt sich für alle, die mit einer Ausbildung im Sicherheitsdienst weiter kommen möchten.

Die Zulassungsvoraussetzungen sehen folgendermaßen aus:

Für den ersten Teil „Grundlegende Qualifikationen“ ist eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vorgeschrieben. Alternativ kann auch der Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf anerkannt werden. Anschließend ist eine mindestens einjährige Berufspraxis oder der Abschluss in einem anderen Beruf mit 2 Jahren Berufspraxis in der Sicherheitsbranche notwendig. Alternativ sind 5 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitsbranche oder die erfolgreich abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachraft IHK vorgeschrieben.

Für den zweiten Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist die abgelegte Prüfung in den „grundlegenden Qualifikationen“, ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie die bestandene Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorgeschrieben.

Ein Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen. Dieser kann sowohl in Vollzeit (6 Monaten) oder im Fernstudium (12 bis 24 Monate) absolviert werden.

Sicherheitsfachwirt (FH)

Die Ausbildung im Sicherheitsdienst endet nicht mit dem Meisterabschluss.

Die nächste Qualifizierungsstufe ist der Hochschullehrgang mit Zertifikat Sicherheitsfachwirt (FH). Diesen bietet die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung an. Es handelt sich um ein Kontaktstudium und wird im Bereich Polizei der FHVD angeboten.

Das Kontaktstudium ist in 5 Module aufgebaut und kann berufsbegleitend absolviert werden. Ein Teil des Kontaktstudiums muss als Präsenzzeit an der FHVD geleistet und ein anderer Teil kann als Fernstudium erbracht werden.

Es werden folgende Module angeboten:

  • Rolle der Sicherheitswirtschaft
  • Personalmanagement
  • Grundlagen ökonomischen Handelns
  • Operatives Management
  • Kriminalitätsbekämpfung

Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzungen bietet die FHVD.

Update vom 20.07.2018: Laut der FHVD wird die Ausbildung zum Sicherheitsfachwirt (FH) durch den Anbieter nicht mehr angeboten.

Sicherheitsmanagement Studium

Die Krönung einer erfolgreichen Ausbildung im Sicherheitsdienst ist ein akademischer Abschluss. Das Sicherheitsmanagement Bachelor Studium umfasst eine Regelstudienzeit von 6 bis 7 Semestern. Jedoch wird es leider von nur wenigen Hochschulen in Deutschland angeboten.

Für die Zulassung zum Sicherheitsmanagement Studium, wird die Fachhochschulreife vorausgesetzt. Ein Studium ist an vielen Hochschulen auch mit einer bestandenen Meisterprüfung möglich.

Folgende Fächer sind Bestandteil des Studiums:

  • Betriebsmanagement
  • Risiko und Sicherheit im gesellschaftlichen Kontext
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Steuerrecht
  • Risikomanagement
  • Finanzaspekte
  • Rechtliche Grundlagen
  • Projektmanagement
  • Arbeits- und Zivilrecht
  • Gewerbe- und Unternehmensrecht
  • Personalmanagement
  • Konfliktmanagement und Kommunikation
  • Aspekte der Kriminalität

Nach dem Bachelor ist auch ein Master Studium möglich.

Update vom 20.07.2018: Laut der FHVD wird der Bachelorstudiengang Sicherheitsmanagement durch den Anbieter nicht mehr angeboten.

Fazit

Die Sicherheitsbranche hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten grundlegend verändert. Nicht nur die gestiegenen Sicherheitsanforderungen, sondern auch die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten haben sich vervielfacht.

Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften am Markt ist heute so groß wie nie. Die Flüchtlingskrise der Jahre 2015 und 2016 hat einen regelrechten Personalnotstand in der Branche hervorgerufen. Zwar hat sich dieser mittlerweile stabilisiert, doch die hohe Personalnachfrage ist konstant geblieben.

Ich hoffe, ich konnte jedem der sich für eine Ausbildung im Sicherheitsdienst interessiert, einen soliden Ratgeber mit auf den Weg geben.

Mehr Informationen zum Thema Sicherheitsdienst findest Du auf dem Werkschutzportal. Du möchtest eine Karriere bei der Polizei einschlagen? Dann schaue Dir diesen Artikel an: Karriere als Polizist. Möchtest Du dagegen lieber eine Karriere als Offizier bei der Bundeswehr beginnen, lohnt sich dieser Artikel: Karriere als Offizier.

5/5 - (26 votes)
Sladjan Lazic

5 Kommentare

  1. Hallo.
    Ich interessiere mich für eine Ausbildung zum Sicherheitsfachwirt. Die FHVD führt das Kontaktstudium schon seit Jahren nicht mehr durch. Leider. Wenn Sie mir andere Kontakte sagen könnten …..?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus

    Enrico Gwinner

  2. Hallo Herr Gwinner,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis.

    Leider scheint die FHVD die einzige Einrichtung in Deutschland zu sein, die diesen Studiengang angeboten hat.

    Ich habe soeben die FHVD per E-Mail um eine Auskunft über diesen Studiengang gebeten, sodass ich die Angaben im Blogartikel entsprechend aktualisieren kann.

    Ich bedauere, dass die Angaben in diesem Artikel derzeit nicht aktuell sind.

    Viele Grüße
    Sladjan Lazic

  3. Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise zur Ausbildung im Sicherheitsdienst. Meinem Freund wurde empfohlen, in den Security Bereich zu wechseln, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Ich werde ihm die Seite gleich empfehlen.

  4. Guten Tag. Ich komme aus Bosnien und Hezegowina und habe seit 2006 ein Unidiplom als diplom Kriminalist einer staatlichen Universität in Sarajevo. Habe auch 12 jährige Erfahrung bei der Kripo in Bosnien. Laut anabin ist mein Diplom in Deutschland mit H+ gekenzeichnet was heisst dass es in Deutschland als Fachhochschule bewertet wird. Meine Frage ist was kann ich mit dem Diplom von der IHK anerkannt bekommn?
    Danke im Voraus

    1. Hallo Abdulah,

      was die Anerkennung des Diploms angeht, wird dir nur die IHK genaue Informationen geben können. Einfach bei der Industrie- und Handelskammer in deinem Bundesland nachfragen.

      Die Prüfungsverordnung der IHK sagt z. B.:

      (4) ‎Sofern‎ die‎ Fortbildungsordnung ‎(§‎53‎‎BBiG) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§‎54‎‎BBiG)‎ Zulassungsvoraussetzungen‎‎ vorsieht, sind ausländische‎ Bildungsabschlüsse‎ und‎ Zeiten‎ der‎‎ Berufstätigkeit‎ im‎ Ausland‎ zu‎‎ berücksichtigen‎ (§‎55‎BBiG).

      https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Berufliche-Bildung/Fortbildung/pruefungsordnung-fuer-die-durchfuehrung-von-fortbildungspruefungen-der-industri.pdf

      Deine Berufserfahrung bei der Kriminalpolizei in Bosnien wird zum Teil definitiv bei der Prüfungszulassung zur GSSK und Fachkraft für Schutz und Sicherheit berücksichtigt werden. Wichtig sind dabei beglaubigte Übersetzungen in Deutscher Sprache.

      Du kannst mich auch unter info@karriereboss.de in B/H/S kontaktieren.

      Viele Grüße
      Sladjan Lazic

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