Was tun, wenn Du krank in der Probezeit wirst?

Man hat erfolgreich das Bewerbungsverfahren durchlaufen und einen tollen Job bei einem guten Arbeitgeber bekommen. Während der Probezeit möchte man sich als zuverlässige Kraft profilieren und sich die Anerkennung vom Chef und den Kollegen verdienen. Ein Neuling bekommt keine Vorschusslorbeeren und muss erstmal zeigen, was er kann. Das betrifft auch seinen Krankenstand. So ist es ein Albtraum, krank in der Probezeit zu werden.

krank in der Probezeit

Doch was tun, wenn man dennoch krank in der Probezeit wird? Riskiert man gleich die Kündigung und den Arbeitsplatz? Sollte man sich krank in die Arbeit schleppen?

Krank in der Probezeit: Werde ich gleich gekündigt?

Krank in der Probezeit zu werden ist nicht elegant, es lässt sich aber nicht immer vermeiden. Ist das eigene Immunsystem angeschlagen und man infiziert sich mit einem Grippevirus, hat man den Salat.

Aber auch schwere Erkältungen oder gar Unfälle in der Freizeit können zu einer Krankschreibung während der Probezeit führen.

Schon muss man sich in der Probezeit krankmelden und eventuell die Kündigung riskieren. Doch kann der Arbeitgeber deswegen gleich kündigen?

Eine Kündigung während der Probezeit ist gesetzlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ohne Begründung möglich.

Das heißt, unabhängig von der Krankmeldung, kann der Arbeitgeber in der Probezeit kündigen und muss keine Gründe nennen. Während einer Krankschreibung besteht auch kein Kündigungsschutz, außer bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Betriebsratsmitgliedschaft.

Wird der Arbeitgeber kündigen, wenn man krank in der Probezeit wird?

In der Regel wird er das nicht tun, da er den Mitarbeiter aus gutem Grund eingestellt hat und Personalbedarf hat. Seine Arbeitskraft wird benötigt und eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Anders sieht es aus, wenn sich der Mitarbeiter gleich am ersten Tag krank meldet oder in den ersten Wochen sehr negativ aufgefallen ist. Hier ist eine Kündigung viel wahrscheinlicher.

Krank in der Probezeit: Nicht den Helden spielen

Es gibt sie in jedem Unternehmen – die Mitarbeiter die sich krank in die Arbeit schleppen.

Zugegeben, Ende 2016 habe ich mich selbst 2 Mal beim damaligen Arbeitgeber mit einer Erkältung durch gequält. Weil ich mich das erste Mal nicht ordentlich auskurierte, kam die Erkältung vier Wochen später zurück.

Ich wollte aber nicht krank in der Probezeit werden und biss die Zähne zusammen.

Bis mich dann einen Monat später eine richtige, echte Grippe – die Influenza – erwischte und zu Fall brachte. Dann bekam ich die Quittung für mein falsches Heldentum und musste gleich eine ganze Woche im Bett bleiben.

Vor einigen Jahren habe ich von jemandem einen sehr einleuchtenden Satz gehört. Ein Kollege kam über Tage krank zur Arbeit mit einer Erkältung.

Da sagte dann ein anderer zu ihm:

Du kannst nicht die ganze Firma retten.

Nüchtern betrachtet, wenn Du krank in der Probezeit bist und eine Woche ausfällst, dann bist Du gerade mal vier Prozent Deiner Probezeit krank?

Ist das schlimm? Wohl kaum.

Außerdem wird jeder vernünftige Arbeitgeber den Mitarbeitern nahe legen, bei einer ansteckenden Krankheit zu Hause zu bleiben.

Es ergibt keinen Sinn mit einer Viruserkrankung in die Arbeit zu gehen, gerade mal 50 Prozent der Arbeitsleistung zu bringen und weitere Kollegen anzustecken, die dann in der Folge ausfallen.

Pflichten bei einer Erkrankung

Generell gilt es einige Regeln bei einer Erkrankung einzuhalten.

  • Krankmeldung
    Falls man krank in der Probezeit wird, muss man unverzüglich den Arbeitgeber informieren. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, riskiert man eine Kündigung.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen
    In der Regel muss man ab dem vierten Krankheitstag die Krankschreibung, den sogenannten gelben Zettel, in Original vorlegen. Vertraglich kann der Arbeitgeber die AU auch ab dem ersten Tag verlangen. Wird die AU verspätet oder gar nicht eingereicht, kann eine Kündigung drohen. Man kann die AU vorab einscannen und per E-Mail einschicken, bis das Original per Post zugestellt wird.

Diese Vorgehensweise gilt sowohl für den Krankheitsfall innerhalb als auch außerhalb der Probezeit.

Krank in der Probezeit – Fazit

Wird man krank in der Probezeit, so muss das keinesfalls das Aus für den Arbeitsplatz bedeuten.

Menschen sind keine Maschinen und werden nun mal krank. Eine Krankheit wie z. B. ein Grippevirus erkennt nicht, ob jemand gerade in Probezeit ist oder nicht. Bevor man gleich mehrere Kollegen in der Arbeit ansteckt, sollte man zu Hause bleiben.

Wenn man sonst ein guter Mitarbeiter ist und einen gewissen Stand als Neuling hat, muss man hier nichts befürchten.

Anders sieht es aus, wenn man von Anfang an negativ aufgefallen ist und ohnehin ein „Wackelkandidat“ ist.

Sladjan Lazic